Servus! Leider ist das Thema in meiner Familie gerade aktuell, darum wollte ich mich hier mal informieren, wie das eigentlich mit den Zuständigkeiten bei einem Erbschaftsverfahren abläuft.
Das Ding ist nämlich, dass mein Großonkel vor Kurzem gestorben ist und sich jetzt niemand so wirklich auskennt, wie das weitergehen wird.
Habt ihr Erfahrung damit? Könnt ihr vielleicht helfen?
Puh, das ist natürlich schon echt blöd.
Ich kann aber gut verstehen, dass man jetzt am wenigsten will, dass alles einfach nur ungewiss ist.
Aus diesem Grund bin ich auch gerne dazu bereit, dir ein wenig zu helfen.
Wenn jemand stirbt, dann kommt zuallererst die Sterbeurkunde zum Standesamt. Dieses stellt die Urkunde auch aus.
Danach kann das Amt dann die Urkunde weiter an das Verlassenschaftsgericht übermitteln. Dieses leitet dann im Regelfall das Verfahren ein und weist dem auch gleich einen zuständigen Notar zu.
Nur in Ausnahmefällen kann man sich den sogenannten Erbenmachthaber selbst aussuchen.
Wenn du gern mehr darüber wissen würdest, dann guck mal hier vorbei: https://raeumungen.at/verlassenschaft-ohne-notar/
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