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Habe das dazu gefunden: "Die Armbrust war bisher nicht vom Waffengesetz erfasst. Neu: Armbrust ist nun ein den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand. Anlage 1, Abschnitt1, UA 1, Ziff. 1.2.2 - Den
Nussecken! Ohne Nussecken geht gar nichts :)
Denke auch eher, dass sich das erstmal gegessen hat. Mit den neuen Beschränkungen werden sowieso alle Geschäfte geschlossen sein, die nicht überlebenswichtig sind.
Oh, die Vorlagen sind wirklich schön. Vielen Dank für den Tipp!
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